Unsere Dienstleistungen im Überblick
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet Kommunen und Unternehmen (ab 50 Mitarbeitenden) zur Einrichtung einer sicheren internen Meldestelle. Profitieren Sie von einer externen, unabhängigen Lösung.
- Aufbau und Implementierung der internen Meldestelle: Auswahl und Einrichtung sicherer Meldekanäle.
- Funktionsübernahme (Externe Meldestelle / Ombudsperson): Ich nehme als neutraler Dritter Hinweise entgegen, prüfe diese auf Plausibilität und kommuniziere mit dem Hinweisgeber – streng vertraulich und DSGVO-konform.
- Prozessgestaltung: Erstellung von Richtlinien zum Umgang mit Meldungen.
- Schulung: Aufklärung von Führungskräften und Mitarbeitenden über das HinSchG.
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