Unsere Dienstleistungen im Überblick

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet Kommunen und Unternehmen (ab 50 Mitarbeitenden) zur Einrichtung einer sicheren internen Meldestelle. Profitieren Sie von einer externen, unabhängigen Lösung.

  • Aufbau und Implementierung der internen Meldestelle: Auswahl und Einrichtung sicherer Meldekanäle.
  • Funktionsübernahme (Externe Meldestelle / Ombudsperson): Ich nehme als neutraler Dritter Hinweise entgegen, prüfe diese auf Plausibilität und kommuniziere mit dem Hinweisgeber – streng vertraulich und DSGVO-konform.
  • Prozessgestaltung: Erstellung von Richtlinien zum Umgang mit Meldungen.
  • Schulung: Aufklärung von Führungskräften und Mitarbeitenden über das HinSchG.

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